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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

auxalia GmbH
Schellerdamm 16
21079 Hamburg

Tel: +49 40 97 07 87-0
Fax: +49 40 97 07 87-77
E-Mail: info@auxalia.com

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der auxalia GmbH geschlossenen Verträge. Sie entfalten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Geltung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei gelten nicht und werden nicht akzeptiert. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote der auxalia GmbH sind freibleibend. In Produktinformationen enthaltene technische Daten, Beschreibungen, Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind ebenfalls unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die auxalia GmbH eine Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt. Ein Vertragsabschluss erfolgt jedoch spätestens mit Annahme der Lieferung bzw. Leistung durch den Kunden. Bei sofortiger Lieferung kann die Annahme auch durch Rechnung ersetzt werden. Angebote, Preislisten, Prospekte, Handbücher, eine elektronisch erstellte Eingangsbestätigung etc. zählen jedoch nicht als ausdrückliche Annahme.

Verbesserungen oder gleichwertige Änderungen der Leistung auf Grund von Warenentwicklungen des jeweiligen Herstellers sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.

In jedem Falle gilt, wenn wir im Internet oder in Printmedien für unsere Produkte werben, der ausdrückliche Hinweis, dass unsere Angebote freibleibend sind und unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung stehen. Fernmündliche Auskünfte unserer Mitarbeiter stellen ausdrücklich keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien dar.

Im Hinblick auf durchzuführende Schulungen erfolgt gleichzeitig mit dem Versand der ausdrücklichen Annahme auch die Zusendung der Rechnung. Nur vor Schulungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Schulungsteilnahme. Sofern die Schulung ausschließlich online durchgeführt wird, beinhaltet der Leistungsumfang die Zusendung der Zugangsdaten zur Schulung. Ein bestimmter Schulungs- und Leistungserfolg wird seitens der auxalia GmbH nicht geschuldet.

Sie können aus den auf unserer Webseite angebotenen Seminaren auswählen, über den Button „Zur Anmeldung“ persönliche Daten eingeben und sich für das gewählte Seminar anmelden. Hiermit wird ein Angebot zum Abschluss eines Schulungsvertrag abgegeben. Erst wenn auxalia GmbH dieses Angebot ausdrücklich annimmt, kommt ein Schulungsvertrag zustande.

Die Vertragssprache ist deutsch.

 

3. Preise

Alle Preise in den von uns abgegebenen Angeboten sind Endpreise in EUR und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in der aktuellen Höhe und verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport (Versand) ab Hamburg oder bei Direktversand ab deutscher Grenze und ggfs. Transport-/Frachtversicherung. In der Rechnung werden die zuzüglichen Kosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen und gesondert berechnet.

Etwaige sonstige zusätzlichen Lieferungen und/oder Leistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.

Eventuelle Preisänderungen des jeweiligen Herstellers oder Vorlieferanten während der Laufzeit des Vertrages berechtigen auxalia GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung, sofern eine Preiserhöhung nicht unbillig ist. Der Kunde wird über eine Preisanpassung rechtzeitig informiert und hat bei Nichtannahme das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Auxalia GmbH ist berechtigt, Zahlung bei Lieferung/Leistung zu verlangen.

 

4. Lieferung und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch auxalia GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von auxalia GmbH durch Vorlieferanten und Hersteller.

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die auxalia GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von auxalia GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse bei auxalia GmbH, ihren Vorlieferanten oder Unterlieferanten eintreten), berechtigen auxalia GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.

Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.

Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Absatz 2 dieser Ziffer die Lieferzeit oder wird auxalia GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich auxalia GmbH nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde.

auxalia GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

 

5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen.

Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, ist auxalia GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von auxalia GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.

Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung zur Sicherheit an auxalia GmbH ab. auxalia GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen von auxalia GmbH wird der Kunde Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche auxalia GmbH mitteilen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist dem Kunden nicht erlaubt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von auxalia GmbH hinweisen und auxalia GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für auxalia GmbH. In diesem Falle erwirbt auxalia GmbH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

 

7. Mängelgewährleistung

Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Die Gewährleistung erlischt jedoch, soweit der Kunde eigene Reparaturen, Reparaturversuche vornimmt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen werden.

Hardwareprodukte sind grundsätzlich nicht zum Selbsteinbau vorgesehen, sondern ausschließlich von einem autorisierten Fachhändler zu installieren. Sofern der Kunde den Einbau selbst vornehmen will, wird ihm auf Wunsch kostenlos eine Einbauanleitung ausgehändigt. Verzichtet der Kunde auf eine Einbauanleitung, bestehen keine Gewährleistungsrechte bei einem fehlerhaften Einbau. Die Gewährleistung ist auch ausgeschlossen, wenn der Kunde eine fehlerfreie Einbauanleitung nicht befolgt.

Beim Kauf von Software hat der Kunde grundsätzlich vorab zu prüfen, ob seine Hardware, sein Betriebssystem bzw. seine Software-Konfiguration einschl. aller Komponenten die vom Hersteller empfohlenen Systemvoraussetzungen erfüllen. Für die Installation von Software wird dringend empfohlen, diese durch einen (autorisierten) Fachhändler vornehmen zu lassen. Für eine fehlerhafte Eigeninstallation durch den Kunden übernimmt auxalia GmbH keinerlei Haftung.

Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von auxalia GmbH oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei Kaufleuten gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht der §§377 ff HGB.

 

8. Haftungsausschluss

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch auxalia GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet auxalia GmbH stets unbeschränkt

bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), oder

soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind. Bei der Verletzung dieser wesentlichen Vertragspflichten haftet auxalia GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Einschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

9. Urheberrechte, Export

Die Produkte der auxalia GmbH sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzen genutzt werden.

Soweit der Kunde Soft- oder Hardware in andere Staaten exportiert, verpflichtet er sich, überstaatliche oder nationale Exportgesetze, insbesondere auch Exportbeschränkungen des Staates des jeweiligen Urheberrechtsinhabers (Soft- oder Hardware-Herstellers), z.B. in Krisenregionen, zu klären und einzuhalten. Der Kunde stellt auxalia GmbH insoweit von jeglicher Haftung frei, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

10. Datenschutz, Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, oder soweit sie der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht oder die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.

Die Vertragsparteien sind gehalten, ihre Mitarbeiter, die mit den zu erbringenden Leistungen näher befasst sind, zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der mitgeteilten Informationen entfällt, wenn diese vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder der Öffentlichkeit bzw. der Fachwelt vor Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit bzw. Fachwelt nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden eines Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die einem Vertragspartner zu irgendeinen Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt vorbehaltlich der vorgenannten Einschränkungen auch für die Zeit nach Vertragsende.

Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen bei der Ausführung des Vertrags bzw. in den jeweiligen Einzelverträgen einzuhalten.

 

11. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Hamburg. Dies gilt insbesondere gegenüber Vollkaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Für alle Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen auxalia GmbH und dem Kunden / Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem kein übergeordnetes, internationales Recht ausdrücklich entgegen steht.

 

12. Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen der AGB oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was Käufer und Verkäufer vereinbart hätten, sofern sie diesen Punkt beachtet hätten.

Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.